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RETTUNGSGASSE

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Ab 1. Jänner 2012 ist die Rettungsgasse Pflicht. So kommen Rettung, Polizei und Feuerwehr um bis zu vier Minuten schneller zu den Unfallopfern. Werden auch Sie zum Lebensretter - bilden Sie bei stockendem Verkehr auf Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen die Rettungsgasse. Verwenden Sie dabei auch den Pannenstreifen.

Die Einführung der Rettungsgasse bedeutet eine Verbesserung der Rettungskette. Einsatzfahrzeuge gelangen schneller an den Unfallort. Dadurch wird eine raschere Hilfeleistung durch Rettung, Feuerwehr und Polizei ermöglicht.

 

Die Rettungsgasse bringt folgende Vorteile:

►  Klare und eindeutige Verhaltensregel für die Verkehrsteilnehmer
►  Keine Behinderung der Zufahrt durch defekte Fahrzeuge
►  Keine mißbräuchliche Verwendung des Pannenstreifens
►  Einheitliches Prinzip mit wesentlichen Nachbarländern (Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien)
►  Breite Zufahrtmöglichkeit - rascheres Eintreffen der Einsatzfahrzeuge

 

Was ist eine Rettungsgasse?
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts. Idealerweise bilden Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen oder Busse Kolonnen, stehen parallel zur Fahrtrichtung und halten ausreichend Sicherheitsabstand, auch zum vorderen Fahrzeug. So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.

Achtung: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden.
Die durch die Rettungsgasse mögliche Zeitersparnis für die Einsatzkräfte kann im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden. Aus diesem Grund werden die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie die widerrechtliche Benützung der Rettungsgasse mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geahndet. Die Rettungsgasse sollte bei stockendem Verkehr, der zu einem Stau führen könnte, bereits vorausschauend gebildet werden - also schon bevor der Verkehr endgültig zum Erliegen kommt. Die Bildung einer Rettungsgasse ist ab 1. Jänner 2012 für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen verpflichtend. Auf allen anderen Straßen bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht, wonach alle Straßenbenützer einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz machen müssen.

Überlebenschancen erhöhen sich um bis zu 40 Prozent
Wie Erfahrungen aus den Nachbarländern zeigen, ergibt sich für Einsatzkräfte durch die Rettungsgasse ein Zeitgewinn von bis zu vier Minuten. Ein Vorsprung, der Leben retten kann: Die Überlebenschancen von Schwerstverletzten erhöhen sich, je schneller professionelle Hilfe geleistet werden kann, im Durchschnitt um zehn Prozent pro Minute. Vier Minuten Zeitersparnis dank der Rettungsgasse bedeuten also eine bis zu 40 Prozent höhere Überlebenschance!

Gemeinsam Leben retten
In vielen unserer Nachbarländer ist die Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell. Ab 1. Jänner wird sie auch in Österreich Rettungseinsätze beschleunigen und schnellere Hilfe ermöglichen. "Die Rettungsgasse funktioniert nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen. Danke für Ihre Hilfe", appelliert Bundesministerin Bures abschließend.

Rettungsgasse - Was ist wichtig zu wissen?

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