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Die bisherige Verordnung bleibt bis auf weiteres gültig! Somit ist das Entzünden des Osterfeuers, sofern nicht gesetzliche Vorgaben wie Brauchtumsfeuerverordnung, Luftreinhalteverordnung etc. dagegensprechen, ausschließlich am Karsamstag den 30. März 2024 von 15:00 Uhr bis Ostersonntag 03:00 Uhr zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten "Kleinen Ostersonntag" (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig. Landesfeuerwehrkommandant LBD Reinhard Leichtfried ruft zu besonderer Vorsicht und Umsicht auf. Das beginnt bei der Einhaltung der Mindestabstände zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern von 100 Meteröffentliche Verkehrsflächen und Gebäuden 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wäldern oder Baumgruppen, das Brauchtumsfeuer ist zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen um die mögliche Gefahr einer Brandausbreitung entsprechend zu minimieren.


Text: LFV Steiermark

Oster- und Sonnwendfeuer 2024

OBI Alexander Steinhöfler

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25. März 2024

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